Häufig gestellte Fragen & Antworten

Wie und bis wann kann ich mein Kind zur Mittagsbetreuung anmelden?

Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2026/2027 endet am 11.03.2026. Nach dieser Frist eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern Plätze frei bleiben. Eine Anmeldung ist ausschließlich online möglich.

Bis wann erfolgt die Platzvergabe?

Die Zusagen werden bis 31.03.2026 per Mail verschickt. Absagen werden nicht versandt.

 

Familien, denen kein Betreuungsangebot gemacht werden konnte, werden automatisch auf die Warteliste gesetzt und berücksichtigt, sofern Plätze aus der ersten Vergaberunde nicht rückbestätigt wurden oder zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden können.

Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

Geschwister von Kindern, die bereits in der Mittagsbetreuung betreut werden, werden bei der Platzvergabe bevorzugt. Dies gilt nur für zeitgleich betreute Kinder, nicht für Kinder, deren Geschwister die Schule/die Mittagsbetreuung bereits verlassen haben. Auch unterschiedliche soziale Gesichtspunkte (z.B. alleinerziehend) führen zu einer Priorisierung bei der Platzvergabe. Über die restlichen Plätze entscheidet das Los, sofern die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze übersteigt.

 

Gastschulkinder können grundsätzlich erst dann berücksichtigt werden, wenn alle Sprengelkinder versorgt sind. Ohne genehmigten Gastschulantrag können wir Kinder leider auch nicht auf die offizielle Anmeldeliste aufnehmen. Gastschulkinder können regulär (fristgerecht!) über unser Onlineformular angemeldet werden. Sobald der Gastschulantrag genehmigt ist, muss hierüber eine Info an MIOS (per Mail) erfolgen. Das Kind wird dann auf die offizielle Warteliste aufgenommen.

Welche Betreuungszeiten werden angeboten?

  • Buchungsvariante 1: Montag bis Freitag von Schulschluss bis 14 Uhr
  • Buchungsvariante 2: Montag bis Donnerstag von Schulschluss bis 16 Uhr, Freitag von Schulschluss bis 14 Uhr
  • Am Freitag kann eine Betreuung von 14-16 Uhr kostenpflichtig hinzugebucht werden, es findet in dieser Zeit jedoch keine Hausaufgabenbetreuung statt. 

Gibt es ein warmes Mittagessen?

Ein warmes Mittagessen kann zusätzlich zur Betreuung gebucht werden. Von unserer Mensapächterin wird täglich eine Mahlzeit frisch zubereitet, es kann zwischen regulärem Menü, regulärem Menü ohne Schweinefleisch und vegetarischem Menü gewählt werden.

 

Wurde kein Mittagessen gebucht, essen die Kinder ihre mitgebrachte Brotzeit gemeinsam mit den anderen Kindern ihrer Gruppe in der Mensa. Für Kinder, die an einer Allergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeit leiden, kann ein selbst mitgebrachtes Essen in der Mikrowelle der Mensa aufgewärmt werden. Hierfür ist ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.

Wie läuft ein Tag in der Mittagsbetreuung ab?

Die Kinder kommen nach Schulschluss in ihre Gruppen. Je nach Mensaeinteilung gehen sie entweder direkt zum Mittagessen oder verbringen zunächst noch ein wenig Freispielzeit. Im Verlauf der Woche werden unterschiedliche pädagogische Angebote wie Basteln, Bauen, Entspannung, Bewegung, Brettspiele, o.ä. gemacht. In der Zeit von 14-15 Uhr werden in allen Gruppen die Hausaufgaben erledigt. Grundsätzlich verbringen die Kinder möglichst viel Zeit draußen, weshalb wetterangepasste Kleidung zwingend erforderlich ist.

Wie läuft die Hausaufgabenbetreuung ab?

Von 14.00 - 15.00 Uhr findet die Hausaufgabenbetreuung statt. Die Kinder werden aufgefordert und motiviert, ihre Hausaufgaben eigenständig zu erledigen. Für Fragen stehen die Betreuungskräfte zur Verfügung.

 

Wichtig: für die Vollständigkeit/Richtigkeit der Hausaufgaben sind ausschließlich die Kinder selbst, bzw. die Eltern verantwortlich. Auch kann während der Hausaufgabenbetreuung keine Nachhilfe geleistet werden.

Wie hoch sind die Gebühren? Gibt es Gebührenermäßigungen?

Die für das laufende Schuljahr gültigen Gebühren finden Sie hier. Die Gebühren für das Schuljahr 2026/2027 werden voraussichtlich im Juni 2026 festgelegt. Geschwisterkinder erhalten eine Gebührenermäßigung (Details siehe Gebührentabelle).

 

Einkommensschwache Familien können beim Jobcenter und dem Sozialbürgerhaus die Übernahme der Betreuungsgebühren und der Gebühren für das Mittagessen beantragen. Eine entsprechende Bescheinigung kann bei uns angefordert werden. Solange keine offizielle Kostenübernahme vorliegt, müssen die Gebühren von den Familien selbst getragen werden und werden gegebenenfalls erstattet.

Ist die gebuchte Betreuungszeit verbindlich?

Grundsätzlich besteht während der gebuchten Zeit aus förderrechtlichen Gründen Anwesenheitspflicht. Auch bringt es viel Unruhe in die Gruppe und einen hohen administrativen Aufwand mit sich, wenn die Kinder zu unterschiedlichen Zeiten die Betreuung verlassen.

 

Damit die Kinder nachmittägliche Sport-/Musikangebote wahrnehmen können, gilt folgende Regelung: An maximal drei Tagen in der Woche kann das Kind die Mittagsbetreuung zu einer festen, wiederkehrenden Zeit früher verlassen. Ein Verlassen ist an diesen Tagen um 13 Uhr, 14 Uhr, 15 Uhr oder 15.30 Uhr möglich (d.h. nicht um 13.45, 14.15, o.ä.).

 

Hierbei ist es unerheblich, ob das Kind einen Kurs des Nachmittagsangebotes des FOPS e.V. besucht oder anderweitige externe Angebote wahrnimmt. Die wiederkehrenden Termine werden in den Anwesenheitslisten hinterlegt und die Kinder zur angegebenen Zeit nach Hause, bzw. zum FOPS Kurs geschickt. An den restlichen Tagen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht bis zum gebuchten Betreuungsende.

Gibt es eine Ferienbetreuung?

Eine Ferienbetreuung wird derzeit in den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien angeboten. Die Plätze in der Ferienbetreuung sind begrenzt und das Angebot kann nur durchgeführt werden, wenn genügend Betreuungskräfte zur Verfügung stehen. Hierüber erfolgt zu Beginn des Schuljahres eine gesonderte Info per Mail. Eine Anmeldung zur Ferienbetreuung ist nur über einen entsprechenden Link in der Infomail möglich, Anmeldungen per Mail können nicht bearbeitet werden.

Wie lange läuft der Betreuungsvertrag?

Der Betreuungsvertrag läuft bis zum Ende der vierten Klasse, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Das Kind muss also nicht für jedes Schuljahr neu angemeldet werden. Eine Kündigung des Betreuungsvertrages ist mit einer Frist von drei Monaten möglich.

Können die einmal gebuchten Betreuungszeiten nachträglich geändert werden?

Sofern Kapazitäten vorhanden sind, können Buchungszeiten auch während des Schuljahres geändert werden.

An wen kann man sich bei Fragen zur Mittagsbetreuung werden?

Fragen richten Sie bitte per Mail an [email protected].